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Welche Versicherungen benötigen Architekten?

Als Inhaber eines Architekturbüros oder freier Architekt tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung. Komplexe Bauvorhaben bergen viele Risiken, die sich über sämtliche Planungsphasen erstrecken – auch aufgrund der vielfältigen Rechtsvorschriften. Doch Ihr Versicherungsschutz muss weiter reichen als die Absicherung der eigenen Planungsleistungen. Denn auch Schäden am Inventar oder Rechtsstreitigkeiten können schnell in hohe Beträge münden.

Umfassende und zuverlässige Versicherungen sind das Sicherungsnetz für Ihre Selbständigkeit. Welche Absicherung für Ihre individuellen unternehmerischen Ziele sinnvoll ist, besprechen wir gern gemeinsam mit Ihnen. Ihr Ziel bestimmt die Strategie!

Berufshaftpflichtversicherung

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Highlights

Schon ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Ganz egal, ob er während der Vorplanung, der Ausführungsplanung oder der Bauüberwachung passiert: Für daraus resultierende Folgeschäden haften Sie noch lange nach der Baufertigstellung, im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen. Als Unternehmer können Sie auch für Fehler von Angestellten und freien Mitarbeitern haftbar gemacht werden. Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie Ihre Existenz.

Versicherbar sind insbesondere:

  • Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Auslandstätigkeit
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Versicherungsschutz für außergerichtliche Verfahren
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Schäden aus Kostenüberschreitung
  • Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz

Schadenbeispiele

Grundwasser steigt – Wassereinbruch

Der Architekt war mit der Gesamtplanung einer Mehrfamilienhaussiedlung in einer Flussniederung beauftragt. Um eine aufwendige Abdichtung gegen Grundwasser zu vermeiden, wurden die Fundamente 20 cm über dem höchsten, in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Architekt hatte jedoch nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm stieg. Nach Errichtung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in Kellern und Garagen, die ohne eine kostspielige Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären. 

Höhe der Schadenersatzforderungen: 1,8 Mio. €.

Erdrutsch zerstört Straße

Die Landschaftsarchitektin wurde beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung des Böschungsgefälles an einer Straße, die an dem See vorbeigeführt wurde, wurden die Ergebnisse eines geotechnischen Gutachtens nicht hinreichend berücksichtigt. Infolgedessen kam es nach kurzer Zeit zu Erdrutschen, wobei die Straße zerstört wurde.

Die Versicherungsnehmerin wurde wegen der Kosten für die Sanierung des Straßenabschnittes sowie die Rekultivierung der Böschung in Anspruch genommen, insgesamt 190.000,- Euro.

Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig

Dem Architekten oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden.

Höhe der Ersatzforderungen: 80.000,- €.

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Objektversicherung

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Highlights

Die Objektversicherung kommt für Architekten in Frage, die nur gelegentlich Planungen eigenverantwortlich durchführen, oder für Großbaumaßnahmen, an denen mehrere Planer beteiligt sein können. Insbesondere für Generalplaner vereinfacht sie den Versicherungsschutz und eine eventuelle Schadensabwicklung erheblich. In jedem Fall ist eine individuelle, an die Baumaßnahme angepasste Gestaltung des Versicherungsschutzes unerlässlich.

Schadenbeispiele

Generalplanung

Ein Architektur- und Ingenieurbüro übernimmt die Generalplanung eines innerstädtischen Bauprojekts mit über 400 Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Kindertagesstätte und Tiefgarage. Da bei dem Bauvorhaben zahlreiche Fachplaner eingebunden werden, schließt das Architektur- und Ingenieurbüro hierfür eine Objektversicherung ab, deren Kosten es auf die beteiligten Planer umlegt. Als wenige Monate nach Fertigstellung in einen Teil der Kellerräume Wasser eindringt, beginnt eine langwierige Fehlersuche bei den beteiligten Planungsbüros. Der Versicherer zahlt den Mietern zeitnah Schadenersatz und kommt auch für die notwendigen Trocknungsmaßnahmen auf.

Architektin im Ruhestand

Eine Architektin im Ruhestand, die ihre Berufshaftpflichtversicherung vor zwei Jahren gekündigt hat, möchte ihren Enkel bei einer Sanierung unterstützen. Für die Planung des umfangreichen Sanierungsvorhabens schließt sie eine Objektversicherung ab. Diese sichert sie zeitlich unbegrenzt gegen Haftpflichtansprüche aus diesem Projekt ab.

Honorarrechtsschutz-Versicherung

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Highlights

Als eine von wenigen Berufsgruppen können Architekten einen Vertrags- und Honorarrechtsschutz abschließen. Sie können sich damit gegen die Kosten der häufigsten Rechtsstreitigkeiten ihres Berufsstandes absichern: Honorarstreitigkeiten. Viele Bauherren verzögern die Zahlungen, kürzen Honorare unangemessen oder verweigern die Zahlung gänzlich. Viele Architekten scheuen das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens, um ihren Anspruch durchzusetzen.

Hier hilft eine Honorarrechtsschutz-Versicherung weiter. Sie übernimmt folgende Kosten:

 

  • die Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • die Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

    Schadenbeispiele

    Streit mit dem Bauherrn

    Ein Architekt ist mit der Planung eines Einfamilienhauses beauftragt. Im Projektverlauf kommt es zum Streit mit dem Bauherrn. Als dieser eskaliert, kündigt der Planer die Vertragsvereinbarung und fordert sein bisher fälliges Honorar. Da der Bauherr nicht zahlt, klagt er nach Rücksprache mit seinem Versicherer vor Gericht. Der Architekt unterliegt in zwei Instanzen, da die Gerichte ihm im vorliegenden Fall kein Kündigungsrecht einräumen. Er muss daher die eigenen und die gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie alle Gerichtskosten übernehmen. Die insgesamt 11.100 Euro zahlt – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung – seine Honorarrechtsschutz-Versicherung.

    Investor verweigert vollständige Zahlung

    Ein Investor eines größeren Bauprojekts zahlt ohne Begründung lediglich 70% des Honorars, das der Architekt in seiner Schlussrechnung geltend macht. Nach erfolglosen Mahnungen und hitzigen Diskussionen einigen sich beide Parteien auf ein Honorar in Höhe von 85% der ursprünglichen Rechnung. Der Architekt hätte vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Honoraranspruch vollständig durchsetzen können, hätte hierfür jedoch in Vorleistung gehen und zunächst hohe Anwaltsgebühren tragen müssen. Ohne Rechtsschutzversicherung scheut er jedoch das Risiko eines jahrelangen Rechtsstreits.

    Firmenrechtsschutz-Versicherung

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    Highlights

    Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen. Versicherbar sind unter anderem:

    • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
    • Spezial-Straf-Rechtsschutz
    • Forderungsmanagement (meist durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

    Kommt es zu einem Prozess, übernimmt der Versicherer die Kosten des Anwaltes, die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie ggf. die Kosten des Prozessgegners.

      Schadenbeispiele

      Steuer-Rechtsschutz - die Betriebsprüfung

      In Ihrem Planungsbüro führt das Finanzamt nach zwölf Jahren zum ersten Mal eine Betriebsprüfung durch. Dabei bemängelt es vor allem die gebuchten Reise- und Bewirtungskosten und fordert Steuern nach. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und schalten einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer, der Ihnen für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage erteilt hat, übernimmt alle Kosten, die durch den Prozess entstehen.

      Streit um ein Arbeitszeugnis

      Ein ehemaliger Mitarbeiter ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und verklagt Sie. Die Firmenrechtsschutz-Versicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

      Verleumdung durch Mitbewerber

      Der Inhaber eines konkurrierenden Architekturbüros verbreitet verleumderische Behauptungen über Sie im Internet. Sie wehren sich, klagen auf Unterlassung und verlangen zusätzlich Schadenersatz. Sämtliche gerichtliche Kosten sind durch die Firmenrechtsschutz-Versicherung abgedeckt, so dass Sie mit der Klage kein Kostenrisiko eingehen.

      Inhaltsversicherung

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      Highlights

      Die Inhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Gewerbe bezeichnet und gehört für Architekten zu den unverzichtbaren Versicherungen. Sie deckt Schäden durch unterschiedliche Ursachen an allen beweglichen Teilen im Architekturbüro ab. Welche Auswirkungen hätte es für Sie, wenn Sie Ihre Büroeinrichtung beispielsweise nach einem Wasserschaden nicht mehr nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?

      Versicherbar sind insbesondere Schäden durch:

      • Feuer
      • Leitungswasser
      • Sturm/Hagel
      • Einbruchdiebstahl/Vandalismus
      • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen

      Im Schadensfall zahlt der Versicherer die Reparatur oder den Neuwertersatz der versicherten Sachen sowie Aufräum- und Abbruchkosten.

      Schadenbeispiele

      Einbruch und Vandalismus im Architekturbüro

      In der Nacht brechen Unbekannte in ein im Erdgeschoss gelegenes Architekturbüro ein. Sie entwenden überwiegend Hardware und zerstören mutwillig die in Arbeit befindlichen sowie weitere ausgestellte Architekturmodelle. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen Geräte sowie die Arbeitskosten für die erneute Erstellung der Modelle.

      Überflutung des Firmenkellers

      Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Inhaltsversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

      Elektronikversicherung

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      Highlights

      Viele Architekturbüros investieren einen erheblichen Anteil des Umsatzes in elektronische Geräte wie Computer, Tablets, Server oder Plotter. Meist bilden diese die Basis, um überhaupt arbeitsfähig zu sein. Die Elektronikversicherung bietet für diese einen umfangreicheren Schutz als eine Inhaltsversicherung.

      Versicherbar sind insbesondere Schäden durch:

      • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit
      • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vorsatz Dritter
      • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
      • Kurzschluss, Überspannung
      • Feuer, Wasser, Sturm

      Ersetzt wird in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur, sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten.

      Schadenbeispiele

      Sommergewitter

      Während eines Sommergewitters schlägt ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigt den Server und diverse Arbeitsstationen Ihres Büros. Die Schadenhöhe an der Hardware wird auf 3.500 € geschätzt; weitere 1.500 € sind nötig, um die Rechner neu einzurichten. Beides ist durch die Elektronikversicherung abgedeckt.

      Folgenreiches Missgeschick

      Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprenkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und vom Versicherer bezahlt.

      Cyber-Risk-Versicherung

      Architekten - bau-plan-asekurado

      Highlights

      Cyberkriminalität stellt in allen Branchen eines der größten Risiken dar – auch für kleine und mittlere Architekturbüros. Sie ist die weltweit am schnellsten wachsende kriminelle Aktivität und reicht von Diebstahl, Erpressung und Telefonhacking bis zu Sabotage. Versichern lassen sich unter anderem

      • Sicherheitsverletzungen
      • Fehler und unbefugte Handlungen von Mitarbeitern
      • Virenangriffe
      • Hacking
      • Identitätsdiebstahl
      • Verlust privater Informationen

      Die Cyber-Risk-Versicherung deckt nicht nur etliche Eigenschäden ab. Im Schadensfall erhalten Sie zudem sofortige Unterstützung, um den Schaden einzugrenzen und die Arbeitsfähigkeit Ihres Planungsbüros schnell wieder herzustellen.

        Schadenbeispiele

        IT-System lahmgelegt

        Per E-Mail gelangt Schadsoftware in Ihr Büronetzwerk. Sie verschlüsselt sämtliche Projektdaten und Programme. Partnerunternehmen des Versicherers kümmern sich sofort um die Eindämmung des Schadens. Dennoch können Ihre Mitarbeiter mehrere Tage nicht arbeiten und ein wichtiges Planungsprojekt gerät in Verzug. Der Versicherer trägt die Kosten für die Wiederherstellung des IT-Systems, die technische Optimierung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands – insgesamt 19.000 Euro.

        Telefonhacking

        Unbekannte hacken an einem Freitagabend Ihre Telefonanlage und wählen sich bei kostenpflichtigen Hotlines ein. Dies fällt erst im Laufe des Montags auf, bis dahin sind 2.800 Euro an Telefongebühren aufgelaufen. Die Kosten sind über die Cyberversicherung abgedeckt.

        Gut beraten mit bau-plan-asekurado

        Als Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und kompetent zu den für Sie als Architekten wirklich relevanten Versicherungen.

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        Wir machen Versicherungen für jedermann verständlich und gestalten den Prozess von der ersten Information bis zum Abschluss der Police so einfach wie möglich – keine langen Bearbeitungszeiten, keine Papierberge, stattdessen schnell und voll digitalisiert. Im Schadenfall können Sie darauf bauen, dass wir mit Ihnen gemeinsam das Problem bestmöglich lösen.

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