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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten

Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie als Architekt oder Architektin Ihre Existenz.

Schon ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Ganz egal, ob er während der Vorplanung passiert, während der Ausführungsplanung oder der Bauüberwachung: Für seine Folgeschäden haften Architekten noch lange nach der Baufertigstellung. Im schlimmsten Fall sogar mit ihrem Privatvermögen. Als Unternehmer können Planer auch für Fehler von Angestellten und freien Mitarbeitern haftbar gemacht werden. Alle selbständigen oder freiberuflichen Planer benötigen daher eine Haftpflichtversicherung für Architekten.

Aus 10 Versicherungen die beste finden

VHV
Markel
HDI
Gothaer
Württembergische
AXA
VKB
Allianz
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Roland

Ihre Vorteile mit bau-plan-asekurado:

  • Die beste Berufshaftpflichtversicherung speziell für Architekten finden
  • Vergleichsrechner mit Online-Antrag – in nur 3 Minuten zum Versicherungsvertrag
  • Erhalten Sie ein individuelles Vergleichsangebot innerhalb von 24 Stunden
  • Sonderkonditionen mit bis zu 40 % Nachlass auf den Tarifbeitrag
  • Kompetente Begleitung im Schadenfall
  • Unabhängige Beratung durch unsere Spezialisten für Architektenhaftpflicht
  • bau-plan-asekurado: Mehr als 25 Jahre Erfahrung

Versicherte Leistungen der Architektenhaftpflicht:

  • Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Verwendung von BIM-fähiger Software
  • Versicherungsschutz für Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Schäden aus Kostenüberschreitung
  • Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Einjährige Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss möglich
  • Je nach Bedarf europaweiter oder weltweiter Versicherungsschutz
  • Zahlreiche weitere Leistungen je nach Anbieter

Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung?

  • Architekten
  • Stadtplaner
  • Generalplaner
  • Innenarchitekten
  • Garten- und Landschaftsarchitekten
  • Bauingenieure
  • Sachverständige u.a.

      Was sollten Architekten bei der Haftpflichtversicherung beachten?

      Bauvorhaben werden heutzutage immer komplexer. Gleichzeitig steigt unter den Auftraggebern die Bereitschaft, Baumängel und Schäden gerichtlich klären zu lassen. Eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist daher in vielen Bundesländern vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung, um in die Ingenieur- oder Architektenkammer aufgenommen zu werden.

      Deckungssumme und Nachhaftung

      Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten Architekten unbedingt die Höhe der Deckungssumme beachten. Je nach Einzelfall können Bauherren auch noch Jahre nach dem Bau Schadensersatz fordern. Durch Inflation etc. sind die Schäden oft teurer, als bei Vertragsabschluss zu erwarten war. Die Versicherungssumme sollte sich daher nicht nur nach der aktuellen Bausumme richten. Sie muss auch Spielraum für erhebliche Preissteigerungen lassen. Zu den Sachschäden können zudem noch Vermögensschäden hinzukommen, z.B. Mietausfälle oder Vertragsstrafen.

      Wegen der langen Haftungszeiten empfiehlt es sich, eine unbegrenzte Nachhaftung abzusichern. So ist gewährleistet, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch Jahrzehnte nach dem Bau noch greift.

      Den richtigen Architektenhaftpflicht-Anbieter finden

      Die Tätigkeiten von Architekten und Planern sind äußerst vielseitig. Ähnlich unterschiedlich sind die Angebote der Versicherungen im Bereich Berufshaftpflicht. Vor Vertragsabschluss sollten Sie daher die Angebote genau vergleichen: Wie hoch sind die Kosten? Wie unterscheiden sich die Leistungen?

      Wo man als Architekt besonders gut aufgehoben ist, hängt von ganz unterschiedlichen Aspekten ab. Dazu zählen insbesondere:

      • der Leistungsumfang des Planers / seine Spezialisierung
      • die Höhe des Büroumsatzes
      • ob das Büro freie Mitarbeiter beschäftigt oder Subplaner beauftragt
      • in welchen Ländern das Büro Projekte bearbeitet
      • ob die Planerin erstmals eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt (Existenzgründer-Rabatt)
      • ob bzw. welche Vorschäden bestehen
      • welche Zusatzbausteine gewünscht sind (z.B. Honorarrechtsschutz oder Privathaftpflicht des Inhabers)

      Wie können Architekten die Berufshaftpflichtversicherung mit dem besten Preis-Leitungs-Verhältnis finden? Hierfür ist es notwendig, Ihre individuelle Situation zu berücksichtigen. Einen schnellen Marktvergleich bietet der Online-Tarifrechner zur Architektenhaftpflicht. Für eine ausführliche Analyse oder komplexe Anforderungen empfiehlt sich ein individuelles Beratungsgespräch. bau-plan-asekurado ist ein auf die Branche spezialisierter, unabhängiger Versicherungsmakler. Unsere Architektenhaftpflicht-Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich.

      Flexibler und lückenloser Haftpflichtschutz

      Jedes Bauvorhaben birgt seine ganz eigenen Schadenrisiken. Aus diesem Grund muss die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure flexibel sein. Um ein gut abgestimmtes Angebot zu erhalten, sollte ein Architekt alle Tätigkeiten und zu versichernde Risiken genau auflisten und beschreiben. So kann er eine individuell angepasste Versicherungspolice erhalten.

      Guter Versicherungsschutz heißt beispielsweise: Bei einer Generalplanung sind auch die Leistungen aller Subplaner mitversichert. Architekten, die gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftreten, erhalten für diesen Bereich Versicherungsschutz. Existenzgründer, die bereits erste Aufträge akquiriert haben, profitieren von einer einjährigen Rückwärtsdeckung. Der Versicherungsvertrag muss nicht besonders teuer sein und alles abdecken. Wichtig ist, dass er zu den individuellen Anforderungen passt.

      Wann bin ich als Architekt versicherungspflichtig?

      Alle Mitglieder einer Architektenkammer müssen über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen, wenn sie ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben. Auch wer nur nebenberuflich selbständig ist oder als Subplaner für andere Büros arbeitet, muss sich selbst versichern. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Mindestversicherungssummen für Architekten und Architektengesellschaften.

      Sobald Sie sich für einen Versicherer entschieden und das Angebot angenommen haben, erhalten Sie einen Versicherungsnachweis. Diesen könen Sie der Architektenkammer und Ihren Auftraggebern vorlegen.

      Wer ist versicherbar?

      Mit einer Berufshaftpflichtversicherung lassen sich grundsätzliche ganz unterschiedliche Tätigkeiten absichern. Für Architekten und Ingenieure ist es wichtig, dass sie eine branchenspezifische Versicherung wählen. Während beispielsweise Rechtsanwälte sich in erster Linie gegen Vermögensschäden absichern müssen, sind bei Planern Sachschäden besonders häufig. Die Architektenhaftpflicht-Versicherungen, die bau-plan-asekurado vermittelt, richten sich insbesondere an folgende Berufsgruppen:

      • Architekten
      • Generalplaner
      • Bauingenieure
      • Beratende Ingenieure
      • Architekten für Orts-, Regional- und Stadtplanung
      • Garten- und Landschaftsarchitekten
      • Innenarchitekten
      • staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Hochbau
      • Ingenieure im Erd- und Grundbau
      • Sachverständige/Gutachter im Sachgebiet Boden- und Baugrunduntersuchung
      • Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
      • staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau
      • Ingenieure der allgemeinen Elektrotechnik
      • Ingenieure für technische Gebäudeausrüstung
      • Ingenieure im Vermessungswesen
      • staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Baustatik
      • staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Haustechnik
      • Statiker/Tragwerksplaner
      • Ingenieure im Fachbereich Bauphysik, -chemie und -biologie
      • Ingenieure im Fachbereich Schallschutz und Raumakustik
      • Projektsteuerer/Projektcontroller
      • Bausachverständige, baufachliche Gutachter
      • Sicherheitsingenieure und Fachkräfte/Sicherheitsingenieure für Arbeitssicherheit
      • Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (Standsicherheit, vorbeugenden Brandschutz etc.)
      • Prüfingenieur
      • Brandschutzingenieure und -sachverständige
      • staatlich anerkannte Gebäudeenergieberater
      • Energiesparberater (vor Ort)
      • staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung bautechnischer Nachweise
      • Sachverständige/Gutachter für Haus- und Grundstücksbewertungen
      • Sachverständige/Gutachter für Garten- und Landschaftsbau
      • Sachverständige/Gutachter für Haus- und Gebäudetechnik

      Als spezialisierter Fachmakler vermittelt bpa Architekten, Ingenieuren und Fachplanern individuell passenden Versicherungsschutz – vom Freiberufler bis zum mittelständischen Planungsbüro.

       

      Welche Deckungssumme benötigen Architekten?

      Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten hängt die benötigte Deckungssumme in erster Linie von Größe und Art der bearbeiteten Bauvorhaben ab. Die Standard-Deckungssummen beginnen bei 3 Mio. Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Diese Versicherungssummen reichen selbstverständlich bei größeren Projekten kaum aus; wir können bei bau-plan-asekurado daher auch deutlich höhere Deckungssummen bei Haftpflichtversicherungen bieten.

      Welche Versicherungssumme brauchen Sie als Architekt bzw. Architekturbüros? Bei dieser Fragen helften die gesetzlichen Vorgaben oft wenig weiter. Die Regelungen der Architektenkammern oder Landesbauordnungen differenzieren kaum zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Risiken. Zudem stellen sie lediglich einen Mindeststandard dar – ein Minimum, das nicht zu unterbieten ist und sich im Schadensfall schnell als unzureichend erweist.

      Architekten sollten insbesondere das Spätschadenrisiko beachten, das ihre Berufshaftpflicht mit sich bringt. Das heißt: Ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der dann durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Beratungsfehlers ist dann ausschlaggebend.

      Als grobe Orientierung können die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ (RBBau) dienen. Freiberuflich Tätige haben hiernach eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden in folgender Staffelung nachzuweisen [Stand 2022]:

      • bis 0,5 Mio. € Bausumme: mind. 250.000 Euro
      • bis 1,5 Mio. € Bausumme: mind. 500.000 Euro
      • bis 4 Mio. € Bausumme: mind. 1.000.000 Euro
      • bis 10 Mio. € Bausumme: mind. 2.000.000 Euro
      • bis 25 Mio. € Bausumme: mind. 3.000.000 Euro
      • bis 50 Mio. € Bausumme: mind. 5.000.000 Euro

      Die RBBau weist jedoch darauf hin, dass die genannten Deckungssummen als „Richtwerte“ bei der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Planern anzusehen sind und die Versicherungssumme „bei besonders risikoträchtigen Baumaßnahmen“ grundsätzlich im Einzelfall zu ermessen und festzulegen ist.

      Gern beraten unsere erfahrenen Fachberater Sie auch in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Bedarf.

      Wie viel kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

      Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten werden durch unterschiedliche Faktoren bestimmt. Für die Beitragsberechnung sind vor allem relevant:

      • der Jahresumsatz des Architekten bzw. Architekturbüros
      • die gewählte Versicherungssumme
      • das Tätigkeitsgebiet des Versicherungsnehmers
      • der gewünschte Umfang der Berufshaftpflichtversicherung (z.B. europaweiter oder weltweiter Schutz, Einschluss der Privathaftpflicht etc.)
      • die Höhe der Selbstbeteiligung
      • mögliche Nachlässe (z.B. für eine dreijährige Vertragslaufzeit, Gründerrabatt etc.)

      Wie viel eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten kostet, variiert daher enorm: Manche zahlen 1.000 Euro im Jahr, andere 5.000 Euro, und größere Architekturbüros entsprechend mehr.

      Da die Versicherer über unterschiedliche Tarifstrukturen verfügen und sich teilweise auf unterschiedliche Zielgruppen spezialisiert haben, sollten Architekten stets mehrere Angebote und Kosten vergleichen. Wer als Existenzgründer bei Versicherer A die günstigste Berufshaftpflichtversicherung abschließt, kann Jahre später und mit höheren Umsätzen bei einem ganz anderen Versicherer besser aufgehoben sein.

      Wie viel die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten Sie aktuell bei den verschiedenen Anbietern kostet, können Sie in unserem Tarif-Vergleichsrechner mit wenigen Klicks herausfinden. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Versicherungsumfang für Sie sinnvoll ist, beraten wir Sie gern kompetent und unabhängig.

      Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

      Die vier Hauptleistungsbereiche der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten sind:

      • Ansprüche Dritter prüfen und klären, ob der Versicherungsnehmer Schadenersatz leisten muss
      • bei begründeten Ansprüchen: Schäden bezahlen
      • bei unbegründeten Ansprüchen: Schadenabwehr (= passiver Rechtsschutz)
      • das unternehmerische Risiko für Eigenschäden minimieren

      Die Architektenhaftpflicht umfasst sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden.

      Je nach Bedarf lässt sich der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für Architekten um weitere Bausteine ergänzen. Dazu zählen insbesondere:

       

      Welche Versicherungsgesellschaften bietet bpa an?

      Als unabhängiger Makler bieten wir Ihnen stets die für Sie beste Versicherung an. Im Gegensatz zu manch anderen Versicherungsmaklern vermitteln wir Architekten und Ingenieuren nicht nur Berufshaftpflichtversicherungen eines Anbieters, sondern arbeiten mit diversen renommierten und erfahrenen Versicherern zusammen. Dazu zählen insbesondere VHV, Allianz, AXA, R+V, Gothaer, Versicherungskammer Bayern, Württembergische Versicherung, Roland, Markel und HDI (mehr erfahren: Die wichtigsten Berufshaftpflichtanbieter für Architekten im Vergleich).

      Mit den meisten dieser Gesellschaften haben wir besonders günstige Konditionen für unsere Kunden vereinbart, die weit unter dem normalen Tarifniveau der Versicherer liegen. Wir müssen daher jede Anfrage individuell prüfen und können Ihnen im Online-Tarifrechner die Ergebnisse zunächst nur anonymisiert zeigen. Prüfung und Freigabe des Angebots dauern normalerweise weniger als 24 Stunden; dann senden wir Ihnen den Berufshaftpflicht-Vergleich mit Nennung aller Versicherer und Beiträge zu.

      Ist eine projektbezogene Haftpflichtversicherung möglich? (Objektversicherung)

      Für die meisten Architekten und Ingenieure ist eine durchlaufende Jahresversicherung die beste und kostengünstigste Variante, um ihre Berufshaftpflicht abzusichern. In bestimmten Fällen bietet sich jedoch eine projektbezogene Haftpflichtversicherung an. Die sogenannte Objektversicherung kommt für Architekten in Frage, die nur gelegentlich Planungen eigenverantwortlich durchführen, oder für Großbaumaßnahmen. Generalplaner oder Arbeitsgemeinschaften profitieren von einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung, da diese alle Beteiligten einheitlich und lückenlos versichert.

      >> Weitere Informationen zur Objektversicherung für Architekten

      Rundum sorglos – unsere Haftpflichtversicherung für Architekten

      bau-plan-asekurado ist ein Fachmakler mit erfahrenen Spezialisten, die Sie bei Fragen zur Architekten-Berufshaftpflicht optimal beraten. Wir finden die für Ihre persönliche Situation beste Berufshaftpflichtversicherung und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch individuelle Wünsche.

      Hierfür arbeiten wir mit diversen renommierten Anbietern wie der VHV, Allianz, R+V, Gothaer, Versicherungskammer Bayern, Markel und dem HDI zusammen. Senden Sie uns Ihre Anfrage über den Tarifrechner und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden einen ausführlichen Angebotsvergleich führender Versicherer – unverbindlich und kostenlos!

      Darüber hinaus können wir Ihnen in Kooperation mit dem Versicherer Markel das Konzept bpa Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure anbieten, eine All-Risk-Versicherung für Architekten. Hier ist die Berufshaftpflichtversicherung standardmäßig mit vielen wichtigen Einschlüssen (z.B. Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung, Daten- und Cyber-Eigenschadendeckung, Forderungsmanagement, D&O u.v.m.) abgedeckt.

      Haftungsrisiken des Architekten

      Anlässlich von fehlerhaften Berechnungen, falsch angewandten Normen, aber auch unzureichend umgesetzten Vorgaben des Auftraggebers/Bauherrn haftet der Architekt bzw. die Architektin für eigene Fehler. Zudem haftet er für Falschberatungen und unterlassene Hinweise.

      Soweit er sich vertraglich zur Bauüberwachung verpflichtet hat, haftet ein Architekt unter Umständen auch für die von den Baufirmen verursachten Ausführungsfehler. Denn er muss in diesem Fall sicherstellen, dass die Baufirmen ihre Gewerke mangelfrei errichten. Gemeinsam mit der Baufirma haftet er gesamtschuldnerisch über die volle Summe. Der Architekt bzw. seine Berufshaftpflichtversicherung muss also die Sanierung bei Folgeschäden von Ausführungsfehlern erst einmal bezahlen (bei Insolvenz sogar die mangelhafte Ausführung selbst). Anschließend kann er versuchen, gegebenenfalls bei der Baufirma zu regressieren.

      Ist der Architekt nicht mit der Bauüberwachung beauftragt, haftet er nicht für die Fehler der ausführenden Firmen, allerdings nur, soweit er tatsächlich auch keine entsprechenden Leistungen erbringt. Unterstützt und/oder berät er hingegen den Bauherrn während der Bauausführung, haftet er für diese Leistungen, auch wenn er nur punktuell und ohne Bezahlung tätig war. Eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung ist daher für Architekten unerlässlich.

      Sind verschiedene Architekten mit den einzelnen Leistungsphasen nach HOAI betraut, haftet in der Regel primär der Architekt, der den Fehler begangen, also z. B. den mangelhaften Plan erstellt hat. Dennoch schulden auch die mit späteren Leistungsphasen beauftragten Architekten eine Prüfung der bisher erfolgten Planung und haften dafür gegenüber dem Bauherrn.

      Eine Besonderheit betrifft die Verjährung rund um die Leistungsphase 9. Sofern der Architekt die Leistungsphase 9 vertraglich vereinbart hat, führt dies unter Umständen dazu, dass der Architekt noch bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Bauvorhabens in der Haftung ist. Dem kann durch eine Abnahme der Architektenleistungen nach Abschluss der Leistungsphase 8 durch den Bauherrn (Teilabnahme nach LP 8) entgegengewirkt werden.

       

      Architekten / Berufshaftpflicht / Überblick - bau-plan-asekurado

      Schadenbeispiele für die Haftpflichtversicherung

      Grundwasser steigt – Wassereinbruch

      Der Architekt war mit der Gesamtplanung einer Mehrfamilienhaussiedlung beauftragt, die in einer Flussniederung errichtet wurde. Um eine aufwendige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche in die Keller und Tiefgaragen dieser Häuser zu vermeiden, wurden die Fundamente 20 cm über dem höchsten, in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Architekt hatte nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm stieg. Nach Errichtung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in Kellern und Garagen, die ohne kostenintensive Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären. Der Bauherr machte den Architekten für Schäden in Höhe von 1,8 Mio. Euro haftbar.

      Erdrutsch zerstört Straße

      Die Landschaftsarchitektin wurde beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung des Böschungsgefälles an einer Straße, die an dem See vorbeigeführt wurde, wurden die Ergebnisse eines geotechnischen Gutachtens nicht hinreichend berücksichtigt. Infolgedessen kam es nach kurzer Zeit zu Erdrutschen, wobei die Straße zerstört wurde. Die Versicherungsnehmerin wurde wegen der Kosten für die Sanierung des Straßenabschnittes sowie die Rekultivierung der Böschung in Anspruch genommen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung übernahm die Schadenbearbeitung.

      Höhe der Schadenersatzforderungen: 190.000 Euro

      Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig

      Dem Architekten oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden. Hierdurch entstanden zusätzliche Kosten von über 80.000 Euro.

      Ist die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung?

      Wer Mitglied einer Architektenkammer sein möchte, für den stellt die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung dar. So heißt es etwa in der Berufsordnung der Architektenkammer Berlin: „Kammerangehörige haben sich gegen die Haftungsrisiken aus freischaffender oder selbständiger Tätigkeit angemessen bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen zu versichern. Dabei haben Kammerangehörige die freie Wahl zwischen einer durchlaufenden Jahresversicherung, einer Objektversicherung oder der Mitversicherung im Rahmen einer von der oder dem Auftraggebenden abgeschlossenen Versicherung.“ Angestellte Architekten sind in der Regel über ihren Arbeitgeber abgesichert.

      Selbständige und Inhaber von Architekturbüro müssen die Berufshaftpflicht eigenständig absichern. Welche Vorgaben für die Pflichtversicherung gelten, ist auf Landesebene geregelt. Für Mitglieder der Architektenkammer Berlin findet sich im Berliner Architekten- und Baukammergesetz folgende Regelung: „Berufsgesellschaften  sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die Versicherung während der Dauer ihrer Eintragung in das Register aufrechtzuerhalten und eine Nachhaftung des Versicherers für mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages zu vereinbaren. […] Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall 1.500.000,– Euro für Personenschäden und 250.000,– Euro für Sach- und Vermögensschäden.“

      Insbesondere die vorgeschriebenen Versicherungssummen variieren zwischen den verschiedenen Ländern bzw. Architektenkammern. Angehende Selbständige sollten sich frühzeitig über ihre Versicherungspflicht informieren und von einem Fachmakler beraten lassen.

      Dietlind Simon - sbs-denkmalcheck GbR - bau-plan-asekurado
      {

      ….hat sich nach der ersten Kontaktaufnahme einfach um alles gekümmert! Noch nie ist Sowas so problemlos gewesen….

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      Dietlind Simon
      sbs-denkmalcheck GbR, Spezialist für Denkmalsanierungen aus Bielefeld
      Gunnar Böttner - sellger + böttner architekten PartGmbB - bau-plan-asekurado
      {

      Die umfassende Beratung durch bau-plan-asekurado hat uns als Architektenteam im Zuge der Umfirmierung zur Partnerschaftsgesellschaft hilfreich zur Seite gestanden. Auf kurzem Wege wurde ein für uns passendes Angebot ermittelt und das Optimum an Leistung herausgeholt. Schnell und vollkommen unbürokratisch!

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      Gunnar Böttner
      sellger + böttner architekten PartGmbB, Architekturbüro aus Hamburg
      Martin Sellger - sellger + böttner architekten PartGmbB - bau-plan-asekurado
      {

      Die umfassende Beratung durch bau-plan-asekurado hat uns als Architektenteam im Zuge der Umfirmierung zur Partnerschaftsgesellschaft hilfreich zur Seite gestanden. Auf kurzem Wege wurde ein für uns passendes Angebot ermittelt und das Optimum an Leistung herausgeholt. Schnell und vollkommen unbürokratisch!

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      Martin Sellger
      sellger + böttner architekten PartGmbB, Architekturbüro aus Hamburg
      Hans-Peter Beyer - sbs-denkmalcheck GbR - bau-plan-asekurado
      {

      ….hat sich nach der ersten Kontaktaufnahme einfach um alles gekümmert! Noch nie ist Sowas so problemlos gewesen….

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      Hans-Peter Beyer
      sbs-denkmalcheck GbR, Spezialist für Denkmalsanierungen aus Bielefeld
      Dipl.-Ing. Alexandra Bauer-Ihl - bau-plan-asekurado
      {

      Sehr freundliche, geduldige Ansprechpartner, die auch bei mehrmaligen Anrufen alle Fragen beantworten. hohe Fachkompetenz. Auch nach Vertragsabschluss gleichbleibende Freundlichkeit bei Rückfragen. Newsletter ist interessant und informativ.

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      Dipl.-Ing. Alexandra Bauer-Ihl
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      Honorarrechtsschutz

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      Umfassende Absicherung elektronischer Geräte gegen Bedienungsfehler, Kurzschluss, Feuer, Wasser und mehr

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