Der Pensionsfonds ist der in Deutschland neue Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, mit dem Sie die Chancen der Kapitalmärkte besser nutzen können. Er grenzt sich insbesondere durch liberalere Kapitalanlagemöglichkeiten von den anderen Durchführungswegen ab.
Das Anlagevermögen des Pensionsfonds wird zu einem Teil in einem sicherheitsorientierten Versicherungsprodukt angelegt. Der andere Teil wird über Investmentfonds direkt am Kapitalmarkt investiert. Die Aufteilung wird laufend an die Bedingungen des Kapitalmarktes angepasst.
Der Pensionsfonds erbringt im Alter nicht nur eine lebenslange Rente für den Arbeitnehmer, sondern kann auch die Hinterbliebenen oder eine eventuelle Berufsunfähigkeit absichern.
Sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter, ohne große Abstriche machen zu müssen. Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung. Je früher Sie aktiv werden und starten, desto höher fällt später Ihre zusätzliche Rente aus.
Die staatliche Säule der gesetzlichen Rentenversicherung sollten Sie somit durch eine private Vorsorge und eine betriebliche Altersversorgung ergänzen. Letztere durch den Gesetzgeber seit 2002 deutlich aufgewertet.
Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine Vereinbarung, dass ein Teil des Entgelts nicht bar ausgezahlt, sondern umgewandelt wird. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an den Pensionsfonds, der Arbeitnehmer erhält eine Versorgungszusage. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer beziehungsweise seine Hinterbliebenen sind die Leistungsempfänger.
Als Versorgungsberechtigter haben Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen von Beginn an einen unverfallbaren Anspruch auf die aus den eingezahlten Beiträgen resultierenden Leistungen.
Die Leistungen können Sie abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62. Lebensjahres oder später im Ruhestand befinden.
Der Pensionsfonds sieht lebenslange Rentenleistungen vor.
Bei Ausscheiden besteht für Sie die Möglichkeit den Vertrag aus eigenen Mitteln weiterzuführen oder beitragsfrei zu stellen. Sie können allerdings auch vereinbaren, den Vertrag im Einvernehmen mit Ihrem neuen Arbeitgeber als betriebliche Altersversorgung fortzuführen.
Neben der Altersversorgung kann der Mitarbeiter eine Berufsunfähigkeits- sowie eine Hinterbliebenenversorgung einschließen. Im Falle von Berufsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer eine monatliche Rente, gleichzeitig entfallen weitere Beiträge für den Pensionsfonds. Im Todesfall werden die vereinbarten Leistungen aus der Hinterbliebenenabsicherung an die vom Arbeitnehmer ausgewählten Hinterbliebenen ausgezahlt.